Beschäftigungsdauer auf sechs Monate verlängert
Bundesrat stimmt Vorschlag des Bundesarbeitsministeriums zu – Keine Mehrheit für Ausdehnung auf neun Monate
Osteuropäische Saisonarbeitskräfte dürfen künftig sechs anstatt bislang vier Monate im Kalenderjahr in Deutschland tätig sein. Das hat der Bundesrat am 19. Dezember beschlossen.
Mit der Neuregelung, die zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist, ...
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