Radiohören im Traktor ist künftig kostenfrei...

... doch für größere gewerbliche Betriebe mit Filialen kann es teurer werden

Rundfunkgebühren: Radiohören im Traktor ist künftig kostenfrei...

Traktoren und Arbeitsmaschinen fallen nicht unter das neue Rundfunkgebührenrecht.

Seit dem 1. Januar 2013 greift die neue Regelung zur Entrichtung der Rundfunkbeiträge.

Der Rundfunkbeitrag beträgt monatlich 17,98 Euro. Für den Normalbürger gilt künftig „Eine Wohnung - ein Beitrag“ – unabhängig davon, wie viele Personen dort leben ...

 

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