Bis zu 40 Prozent Maschinenförderung

Technische Umsetzung der neuen Düngeverordnung wird unterstützt – Neben Landwirten können erstmals auch Maschinenringe und Lohnunternehmen Investitionszuschüsse erhalten

Rheinland-Pfalz: Bis zu 40 Prozent Maschinenförderung

Doppelmessermähwerke gehören zum Kreis der in Rheinland-Pfalz besonders förderwürdigen Landmaschinen.

Rheinland-Pfalz: Bis zu 40 Prozent Maschinenförderung

„Mit der verbesserten Förderung wollen wir unsere Landwirte dabei unterstützen, die Vorgaben der neuen Düngeverordnung umzusetzen und die wirtschaftlichen Auswirkungen soweit wie möglich abfedern“, sagte der rheinland-pfälzische Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing.

Erstmals können auch Lohnunternehmen und Maschinenringe eine solche Förderung zur Anschaffung von Pflanzenschutzgeräten, von Maschinen und Geräten zur Ausbringung von flüssigem Wirtschaftsdünger sowie zur mechanischen Unkrautbekämpfung erhalten. Diese Neuerung sei angesichts der nach wie vor im Vergleich zu anderen Ländern kleinstrukturierten Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz wichtig, um solche kapitalaufwändigen Techniken schneller in der Praxis einführen zu können, so Wissing.

Landwirte können ab sofort Anträge beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel stellen. Der Fördersatz liegt bei 40 Prozent und damit deutlich über dem derzeit vom Bund angebotenen.

Gefördert werden können:

■ Maschinen, Geräte und Techniken, die zu einer deutlichen Minderung von Umweltbelastungen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln führen,

■ Maschinen, Geräte und Techniken, die zu einer deutlichen Minderung von Emissionen bei der Ausbringung von Wirtschaftsdüngern führen,

■ Maschinen, Geräte und Techniken, die zu einer deutlichen Minderung von Umweltbelastungen durch gezielte Unkrautbekämpfung mittels neuartiger mechanischer Verfahren führen,

■ neue extensive Bodenbewirtschaftungssysteme zur Direktsaat und Strip-Till-Technik,

■ Doppelmessermähwerke,

■ anerkannte Maschinensysteme einschließlich Zusatzgeräte zur Bewirtschaftung von Rebflächen in Weinbausteillagen,

■ innovative Techniken einschließlich Techniken zur Digitalisierung in der Landwirtschaft.

Ansprechpartner und für die Abwicklung des Förderverfahrens zuständig ist das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel, das landesweit für die Umsetzung einzelbetrieblicher Investitionsförderungsmaßnahmen zuständig ist. Dort sind auch die entsprechenden Antragsvordrucke erhältlich (https:// www.dlr-mosel.rlp.de).

Zur Förderung setzt das Land EU- und Landesmittel ein. Sie wird im Rahmen des Entwicklungsprogramms „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ (EPLR EULLE) angeboten.

 


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