Negativzinsen werden an Hausbanken weitergereicht

Nur noch 0,55 Prozent Sollzinsen bei einer Laufzeit von fünf Jahren und Tilgungsbeginn nach zwölf Monaten

Die Landwirtschaftliche Rentenbank hat zum 1. Juli negative Einstandssätze für die Hausbanken eingeführt. Wie die Förderbank für die Agrarwirtschaft jetzt mitteilte, macht die Weitergabe negativer Zinsen die Anpassung der IT-Systeme bei der Rentenbank, den anderen Förderbanken und den Hausbanken technisch möglich.

Schon seit einigen Jahren refinanziert sich die Rentenbank laut eigenen Angaben teilweise zu negativen Zinssätzen an den internationalen Kapitalmärkten. Um diesen Vorteil an die Endkreditnehmer indirekt weiterzureichen, gewähre sie als einzige Förderbank bereits seit 2017 einen Förderzuschuss. Mit Einführung der Negativzinsen sei eine effizientere Weitergabe des Refinanzierungsvorteils möglich, sodass der Förderzuschuss entfalle. Der Sollzinssatz für die Endkreditnehmer und die Marge für die Hausbank würden weiterhin mit dem Risikogerechten Zinssystem (RGZS) für die Förderdarlehen ermittelt, stellte die Rentenbank weiter fest.

Für die Endkreditnehmer sinke der Sollzinssatz in der günstigsten Preisklasse (A) unter die bisher gültige Ein-Prozent-Schwelle, bleibe aber immer noch größer als 0,00 %. Beispielsweise liege der Sollzinssatz bei den besonders günstigen „Top-Konditionen“ in der Preisklasse A bei einer Laufzeit und Zinsbindung von zehn Jahren mit einem tilgungsfreien Jahr jetzt bei effektiv 0,80 %. Bei einer Laufzeit und Zinsbindung von fünf Jahren mit einem Tilgungsfreijahr betrage der Sollzinssatz effektiv 0,55 %.

„Die Einführung negativer Bankeneinstandszinssätze ermöglicht uns, flexibler auf Zinsentwicklungen zu reagieren und die Konditionen unserer Förderprogramme gezielter zu differenzieren“, erklärte der Sprecher des Vorstands der Rentenbank, Dr. Horst Reinhardt. Damit würden die Förderangebote der Rentenbank noch attraktiver, und „wir können die deutsche Agrarwirtschaft mit ihren Herausforderungen noch besser begleiten“.


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