Zinsgünstige Darlehen bietet die Rentenbank landwirtschaftlichen Unternehmen zur Deckung ihres Liquiditätsbedarfs an, der aus dem starken Anstieg bei Futter-, Düngemittel- und Energiepreisen infolge des Ukraine-Krieges in Zahlungsschwierigkeiten resultiert. Anträge für diese Darlehen können über die jeweiligen Hausbanken gestellt werden.
Das Programm ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Antragsberechtigt sind Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus, der Fischerei und der Aquakultur. Sie müssen darlegen, dass ihr Liquiditätsbedarf durch die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine oder die in diesem Zusammenhang beschlossenen Sanktionen ausgelöst wurde. Die zusätzliche Liquidität kann für die Finanzierung von Betriebsmitteln und anderen notwendigen betrieblichen Ausgaben verwendet werden. Auch der Kapitaldienst für bereits bestehende Darlehen kann aus diesen Mitteln bedient werden.
Nicht förderfähig sind hingegen Investitionen. Angeboten werden Ratendarlehen mit einer Laufzeit von vier, sechs oder zehn Jahren und vierteljährlichen Rückzahlungen sowie einem Tilgungsfreijahr. Die Kreditnehmer müssen grundsätzlich „kleine und mittlere Unternehmen“ (KMU) im Sinne der Definition der EU-Kommission sein. Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt.