Zu spät zur Arbeit – kein Kavaliersdelikt!
Wiederholtes Zuspätkommen kann zur Kündigung führen
Arbeitnehmer sind häufig der Auffassung, dass es nicht so schlimm ist, wenn sie zu spät zur Arbeit erscheinen, da sie verpasste Arbeitszeit ja nachholen können. Dem ist zum einen nicht so, zum anderen kann wiederholtes Zuspätkommen auch zur Kündigung ...
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