Verträge mit Angehörigen

Der Bundesgerichtshof hat im April ein Urteil veröffentlich, nach dem einem Kunden, der auf einer Messe etwas kauft, kein zweiwöchiges Widerrufsrecht nach den Fernabsatzregelungen zusteht. Ein Messestand – besonders auf einer Verkaufsmesse – ist ein Geschäftsraum, ein beweglicher Gewerberaum. Auf einer Verkaufsmesse müsse ein Besucher davon ausgehen, dass ihm etwas verkauft werden soll (Az. VII ZR 82/17).

Um steuerlich anerkannt zu werden, müssen Verträge mit Familienangehörigen denen mit Fremden gleichen. Ein Minijobber mit Dienstwagen entspreche dem zum Beispiel nicht, so der Bundesfinanzhof (Az. X R 44-45/17).


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