Kann ich mich auf „höhere Gewalt“ berufen, wenn mein Lieferant bei Streik eines Vorlieferanten eine Maschine nicht rechtzeitig liefert?

Das hört man immer wieder, vor allem von Seiten der Herstellerfirmen. Aber ein Streik ist anders, als allgemein behauptet, keine höhere Gewalt im rechtlichen Sinne. Ein Arbeitskampf ist unternehmerisches Risiko, sagt die Rechtsprechung. Der ...

 

Der Artikel ist leider nur für Premium-Kunden lesbar

Eilbote Premium Artikel

Fordern Sie jetzt Ihren kostenlosen Premium-Testzugang an!

Ihre Vorteile:

  • Sofortiger Zugriff auf alle Artikel sowie das Archiv
  • Topaktuelle Branchen-Nachrichten
  • Drucken und Speichern aller Artikel

Sie sind bereits eilbote-Premium-Kunde?

Melden Sie sich jetzt an, lesen Sie diesen und andere geschützte Artikel und genießen Sie Ihre weiteren Premium-Vorteile!

Weitere Artikel zum Thema

weitere aktuelle Meldungen lesen