Ist es sinnvoll, in einem Kaufvertrag für eine Maschine ein konkretes Lieferdatum zu nennen?

In unserer neuen Rubrik Rechtstipps beantwortet Rechtsanwalt Franz-Josef Möffert in loser Reihenfolge Fragen aus der Praxis des Landtechnikhandels und -handwerks.

Es ist dringend davon abzuraten, in einem Kaufvertrag für eine Maschine ein konkretes Lieferdatum zu nennen. Wenn Sie beispielsweise den Liefertermin „15.8.“ in den Vertrag aufnehmen, bekommen die Maschine aber nicht rechtzeitig von Ihrem Lieferanten ...

 

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