Gelten meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) automatisch, wenn ich Sie auf der Rückseite des Miet- oder Kaufvertrages abdrucke?

In unserer neuen Rubrik Rechtstipps beantwortet Rechtsanwalt Franz-Josef Möffert in loser Reihenfolge Fragen aus der Praxis des Landtechnikhandels und -handwerks.

Ganz klar: Nein! Erst einmal müssen Sie beachten, dass „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ nur ein rechtlicher Oberbegriff ist. Vermeiden Sie den allgemeinen Ausdruck „AGB“ im Vertrag. Beim Kaufvertrag sollten Sie ganz konkret „Allgemeine ...

 

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