Arbeitszeugnis

Ein (qualifiziertes) Arbeitszeugnis muss immer mit dem Datum versehen werden, an dem das Arbeitsverhältnis rechtlich endet, so das Landesarbeitsgericht Köln. Dies sei das Datum, an dem die Beurteilung ende, und außerdem solle für die Zukunft kein Raum für Spekulationen gegeben werden, ob über den Inhalt eventuell gestritten wurde (Az. 7 Ta 200/19).


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