Kein Einsatz für gestohlenes Auto

Der Diebstahl eines beruflich genutzten Wagens, der bei dem Besuch einer privaten Veranstaltung gestohlen wird, darf nicht über die Betriebsausgaben von der Steuer abgezogen werden. Dies entschied der Bundesfinanzhof (BFH). In dem Urteilsfall war ein ...

 

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