Fotos der Belegschaft

Besser mit schriftlicher Einwilligung

Wenn Sie in Broschüren oder im Internet mit Fotos Ihrer Mitarbeiter werben wollen, dann sollten Sie sich von jedem Abgelichteten sein Einverständnis schriftlich geben lassen; auch wenn die Teilnahme an einem Fototermin oder ein länger nicht erfolgter ...

 

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