eBay
Das Berliner Kammergericht hat entschieden, dass Hersteller von Markenartikeln ihren Händlern nicht verbieten dürfen, ihre Waren über eBay oder ähnliche Plattformen zu verkaufen. (Az. 2 U 8/09 Kart).
Der Artikel ist leider nur für Premium-Kunden lesbar
Fordern Sie jetzt Ihren kostenlosen Premium-Testzugang an!
Ihre Vorteile:
- Sofortiger Zugriff auf alle Artikel sowie das Archiv
- Topaktuelle Branchen-Nachrichten
- Drucken und Speichern aller Artikel
Sie sind bereits eilbote-Premium-Kunde?
Melden Sie sich jetzt an, lesen Sie diesen und andere geschützte Artikel und genießen Sie Ihre weiteren Premium-Vorteile!
Jetzt einloggen