Wenn der Rasenmäher nicht läuft...

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Kunden mangelhafte Produkte, die sehr schwer, sperrig oder zerbrechlich sind, nach einem Onlinekauf nicht zurückschicken müssen, sondern sie zur Abholung bereithalten können. Gleiches gilt, wenn der Transport zu komplex wäre. Kompakte Verbrauchsgüter, die auf normale Weise transportert werden können, müssen allerdings vom Kunden zurückgeschickt werden (Az. C-52/18).


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