Videoüberwachung

Wenn Videokameras auch Teile des Nachbargrundstückes oder von öffentlichen Wegen überwachen, kann der Nachbar verlangen, dass die Kameras anders ausgerichtet werden. Nur in Ausnahmefällen muss die Kamera abgebaut werden, so das Landgericht Hamburg (Az. 304 O 69/17).


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