Wenn Arbeitnehmer eigenmächtig ihren gewährten Urlaub verlängern, kann diesen Mitarbeitern ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt werden, so das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Az. 8 Sa 87/18) in einem aktuellen Urteil.
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Wenn Arbeitnehmer eigenmächtig ihren gewährten Urlaub verlängern, kann diesen Mitarbeitern ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt werden, so das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Az. 8 Sa 87/18) in einem aktuellen Urteil.