Sturz auf dem Messestand
Bereits geringe Höhenunterschiede zwischen Messestand und Hallenboden stellen eine Stolperfalle dar und sind ausreichend zu kennzeichnen; das stellte das AG Hannover in seinem Urteil vom 12. April 2016 (AZ.: 564 C 5702/15) dar.
Die Klägerin war beim ...
Der Artikel ist leider nur für Premium-Kunden lesbar
Fordern Sie jetzt Ihren kostenlosen Premium-Testzugang an!
Ihre Vorteile:
- Sofortiger Zugriff auf alle Artikel sowie das Archiv
- Topaktuelle Branchen-Nachrichten
- Drucken und Speichern aller Artikel
Sie sind bereits eilbote-Premium-Kunde?
Melden Sie sich jetzt an, lesen Sie diesen und andere geschützte Artikel und genießen Sie Ihre weiteren Premium-Vorteile!
Jetzt einloggen