Stellenanzeige

Wenn Sie in einer Stellenanzeige von einem „jungen, dynamischen Team“ schreiben, dann ist dies laut Bundesarbeitsgericht ein Verstoß gegen das AGG (Az. 8 AZR 406/14). Die Formulierung, es handele sich um ein junges und dynamisches Unternehmen, ist aber laut Bundesarbeitsgericht erlaubt, da nichts über das gewünschte Alter der Bewerber gesagt werde (Az. 8 AZR 604/16).


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