Neue Informationspflichten für Unternehmen

Ab 1. Februar 2017 gelten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) neue Informationspflichten für Unternehmen gegenüber Verbrauchern. Die hiernach anzugebende „zuständige Verbraucherschlichtungsstelle“ lässt sich über die Webseite des Bundesamts für Justiz (BfJ) ermitteln.

Recht: Neue Informationspflichten für Unternehmen

Die Erweiterung des VSBG betrifft alle Unternehmen, die Verträge mit Verbrauchern abschließen. Neu ist, dass sie grundsätzlich auf ihrer Webseite und in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen darauf hinweisen müssen, inwieweit sie bereit oder ...

 

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