Nachfolgemodell

Das Landgericht Wuppertal hat entschieden, dass Hersteller nicht verpflichtet sind, auf das baldige Erscheinen eines Nachfolgeproduktes hinzuweisen. Im verhandelten Fall ging es um die Einführung des Thermomix TM6, der unerwartet früh auf den Markt kam (Az. 9 S 179/19).

Schon vor 20 Jahren hat der Bundesrichtshof allerdings entschieden, dass Händler auf bereits erschienene Nachfolgemodelle hinweisen müssen (Az. I ZR 92/97).


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