Kurzarbeitergeld jetzt erhöht

Neue Regelung gilt aber nur unter bestimmten Voraussetzungen

Die Regierung hat eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes beschlossen. Die bisherige Regelung sieht vor, dass ab 10 Prozent Kurzarbeit der fehlende Nettolohn von der Arbeitsagentur zu 60 Prozent ohne und 67 Prozent mit Kindern übernommen wird.

BEISPIEL I:

Bei einem Nettoverdienst von 2.000 Euro und 40 Prozent Kurzarbeit bekommt der Arbeitnehmer mit Kindern folgende Zahlungen: 60 Prozent von 2.000 Euro vom Arbeitgeber: 1.200 Euro. Von den fehlenden 40 Prozent (=800 Euro) übernimmt die Agentur für Arbeit 67 Prozent: 536 Euro.

In Summe bekommt der Arbeitnehmer somit 1.736 Euro und es fehlen 264 Euro zum Normalverdienst.

Nun sollen die Beiträge für diejenigen, die derzeit um mindestens 50 Prozent weniger arbeiten, erhöht werden. Ab dem vierten Monat des Bezugs steigt der Satz auf 70 Prozent und 77 Prozent mit Kindern im Haushalt. Ab dem siebten Monat Kurzarbeit übernimmt die Arbeitsagentur 80 Prozent, beziehungsweise 87 Prozent mit Kindern. Diese Regelung ist vorerst bis zum 31. Dezember diesen Jahres vorgesehen.

BEISPIEL II:

Bei einem Nettoverdienst von 2.000 Euro und 60 Prozent Kurzarbeit bekommt der Arbeitnehmer mit Kindern folgende Zahlungen:

Erster bis dritter Monat: 40 Prozent von 2.000 Euro vom Arbeitgeber: 800 Euro. Von den fehlenden 60 Prozent (=1.200 Euro) übernimmt die Agentur für Arbeit in den ersten drei Monaten 67 Prozent: 804 Euro.

In Summe bekommt der Arbeitnehmer somit 1.604 Euro und es fehlen 396 Euro zum Normalverdienst.

Ab dem vierten Monat: 40 Prozent von 2.000 Euro vom Arbeitgeber: 800 Euro. Von den fehlenden 60 Prozent (=1.200 Euro) übernimmt die Agentur für Arbeit nach vier Monaten 77 Prozent: 924 Euro.

In Summe bekommt der Arbeitnehmer somit 1.724 Euro und es fehlen 267 Euro zum Normalverdienst.

Ab dem siebten Monat: 40 Prozent von 2.000 Euro vom Arbeitgeber: 800 Euro. Von den fehlenden 60 Prozent (=1.200 Euro) übernimmt die Agentur für Arbeit nach sieben Monaten 87 Prozent: 1.044 Euro.

In Summe bekommt der Arbeitnehmer somit 1.844 Euro und es fehlen 156 Euro zum Normalverdienst.


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