Der Käufer trägt die Beweislast

© Werkfoto
Die Maschine nachgebessert und trotzdem noch der gleiche Mangel? Der Käufer ist in der Beweispflicht.
Von RA Franz-Josef Möffert, Hockenheim, www.moeffert.de
Aktualisiert am
BGH-Urteil zu fehlgeschlagenen Nachbesserungen
Kein ungewöhnlicher Fall: Ein Händler verkauft an einen Landwirtschaftsbetrieb eine neue Landmaschine. Einige Wochen nach dem Kauf fällt eine Funktion an dieser Maschine aus, der Käufer reklamiert diesen Sachmangel beim Händler, woraufhin dieser im ...
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