Wenn Arbeitnehmer mehr Arbeitsstunden angeben, als sie tatsächlich gearbeitet haben, rechtfertigt dieser schwere Vertrauensbruch eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung, so das Arbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az. 4 Sa 12/17).
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Wenn Arbeitnehmer mehr Arbeitsstunden angeben, als sie tatsächlich gearbeitet haben, rechtfertigt dieser schwere Vertrauensbruch eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung, so das Arbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az. 4 Sa 12/17).