Arbeitsvertrag

Befristete Arbeitsverträge nur bis zu zwei Jahre Laufzeit

Befristete Arbeitsverträge dürfen Arbeitgeber für maximal zwei Jahre vorsehen, wenn dafür kein „sachlicher Grund“ vorliegt. In diesem Rahmen kann ein Vertrag bis zu dreimal verlängert werden. Gibt es für diese Befristungen sachliche Gründe (etwas ...

 

Der Artikel ist leider nur für Premium-Kunden lesbar

Eilbote Premium Artikel

Fordern Sie jetzt Ihren kostenlosen Premium-Testzugang an!

Ihre Vorteile:

  • Sofortiger Zugriff auf alle Artikel sowie das Archiv
  • Topaktuelle Branchen-Nachrichten
  • Drucken und Speichern aller Artikel

Sie sind bereits eilbote-Premium-Kunde?

Melden Sie sich jetzt an, lesen Sie diesen und andere geschützte Artikel und genießen Sie Ihre weiteren Premium-Vorteile!

Weitere Artikel zum Thema

weitere aktuelle Meldungen lesen