Ausnahme fällt weg
Ab 1. Dezember gilt neue Regelung
Künftig unterliegt auch die Landwirtschaft der verschuldensunabhängigen Produkthaftung. Das bestimmt das Gesetz zur Änderung produkthaftungsrechtlicher Vorschriften, das mit dem Bundesrat am 29. September die letzte Hürde genommen hat. Die ...
Der Artikel ist leider nur für Premium-Kunden lesbar
Fordern Sie jetzt Ihren kostenlosen Premium-Testzugang an!
Ihre Vorteile:
- Sofortiger Zugriff auf alle Artikel sowie das Archiv
- Topaktuelle Branchen-Nachrichten
- Drucken und Speichern aller Artikel
Sie sind bereits eilbote-Premium-Kunde?
Melden Sie sich jetzt an, lesen Sie diesen und andere geschützte Artikel und genießen Sie Ihre weiteren Premium-Vorteile!
Jetzt einloggen