Agravis und BayWa beenden Verfahren im Settlement

Bußgelder in deutlich zweistelliger Millionenhöhe

Pflanzenschutzmittel: Agravis und BayWa beenden Verfahren im Settlement

Sitz des Bundeskartellamts in Berlin.

Nach der BayWa AG hat sich jetzt auch die Agravis Raiffeisen AG mit dem Bundeskartellamt in Sachen Pflanzenschutzmittel-Kartell auf die Beendigung des Verfahrens im Wege eines „Settlements“ geeinigt. Wie das Unternehmen vergangene Woche mitteilte, zahlt es ein Bußgeld von 43,7 Mio. Euro und verzichtet auf eine gerichtliche Auseinandersetzung.

Das Bundeskartellamt hatte im März 2015 Durchsuchungen bei allen relevanten privaten und genossenschaftlichen Agrarhandelsunternehmen durchgeführt. Davon betroffen war auch der Agravis-Sitz in Hannover. Die Ermittlungen hätten auf dem Verdacht basiert, dass Mitarbeiter an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen beim Pflanzenschutzmittelhandel beteiligt gewesen sein könnten, so das Unternehmen.

Agravis-Vorstandschef Dr. Dirk Köckler betonte, dass mit dem Settlement ein Schlussstrich unter das Ermittlungsverfahren gezogen worden sei. „Wir haben akzeptiert, dass Agravis nach Auffassung des Bundeskartellamtes gegen Wettbewerbsregeln verstoßen hat. Gleichzeitig konnten wir durch das Settlement aber weitere Nachteile für das Unternehmen abwenden, weil wir ein langwieriges Gerichtsverfahren, das über Jahre erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen erfordert hätte, vermeiden“, so Köckler.

Das Kartellamt hat laut Agravis vor allem eine Informationsliste zu Pflanzenschutzmitteln beanstandet. Diese sogenannte „grüne Liste“ sei aber für jedermann offen zugänglich gewesen und von der gesamten Branche sowie von Behörden als Informationsdokument genutzt worden, hob der Konzern hervor. Allerdings seien nach den heute gültigen Auslegungen des Kartellrechts die darin früher enthaltenen Angaben zu Preisen nicht erlaubt gewesen. Diesen Regelverstoß habe man in der rückblickenden Beurteilung der Sachlage erkannt, erklärte Köckler.

Er wies aber darauf hin, dass die tatsächlichen Preise für Pflanzenschutzmittel immer direkt zwischen Käufer und Verkäufer verhandelt würden. Sie seien von vielen Faktoren abhängig, wie etwa der Menge, der Verfügbarkeit oder der Inanspruchnahme begleitender Dienstleistungen und Beratungen zum Produkt. Deshalb sei der Preis in der „grünen Liste“ als Orientierungshilfe von Handel, Beratung und Landwirtschaft genutzt worden. Der stets intensive Wettbewerb in der Branche habe aber immer zu individuellen Preisen geführt, unterstrich der Agravis-Chef abschließend.

Die BayWa AG hatte schon in der Woche zuvor gemeldet, dass sie sich mit dem Bundeskartellamt darauf geeinigt habe, das Kartellverfahren zum Handel mit Pflanzenschutzmitteln zu beenden. Nach eigenen Angaben erklärte sich der Münchener Handelskonzern bereit, zum Ausgleich bis zu 68,6 Mio. Euro zu zahlen. Aus rechtlichen Gründen könnte sich diese Summe in den nächsten Wochen allerdings noch reduzieren.


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