Jetzt auch Prüfpflicht für Granulatstreuer

Seit Januar 2021 ist es ernst, jetzt unterliegen auch Granulatstreuer einer dreijährigen Prüfpflicht. Vergleichbar zur bekannten Geräteprüfung bei Feldspritzen muss der Streuer jetzt auch alle sechs Kalenderhalbjahre zur amtlichen Kontrolle. Ulrich Lossie von der DEULA-Nienburg gibt Hinweise, welche Maschinen geprüft werden müssen und worauf es bei der Prüfung ankommt.

Pflanzenschutzgeräteprüfung: Jetzt auch Prüfpflicht für Granulatstreuer

Wird mit einem Granulatstreuer Schneckenkorn ausgebracht, unterliegt er der Prüfpflicht.

Pflanzenschutzgeräteprüfung: Jetzt auch Prüfpflicht für Granulatstreuer

Prüfung bestanden!

Grundlage für die Prüfpflicht ist die Pflanzenschutzgeräteverordnung (PflSchGerätV) aus dem Jahr 2013. Die entsprechenden Kontrollmerkmale sind vom JKI in der Richtlinie 3-1-0 unter der Geräteart 6 festgelegt. Sukzessive wurde in den letzten Jahren das Spektrum der zu prüfenden Geräte ausgebaut und nun auch auf Granulatstreuer erweitert. Von dieser Prüfpflicht sind alle Maschinen betroffen, mit denen Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden. Die klassische Anwendung in der Praxis ist das Ausbringen von Schneckenkorn. Solange mit einem Kleinstreuer nur Zwischenfruchtsaatgut, oder mit einem Düngerstreuer nur Dünger ausgebracht wird, sind diese Maschinen auch weiterhin nicht prüfpflichtig. Sofern ein Landwirt allerdings Schneckenkorn appliziert, muss er hierfür eine geprüfte Maschine verwenden und dies nachweisen können. Von der Prüfpflicht ausgenommen sind lediglich handgeführte Geräte.

Folgende Merkmale werden überprüft:

■ Maschinenantrieb

■ Tragrahmen

■ Abschalteinrichtungen

■ Feuchteschutz (Plane / Deckel)

■ Rührwerk

■ Füllstandsanzeige

■ Stellvorrichtung

■ Streuscheiben / Streuschaufeln

■ Granulatleitungen

■ Dosiereinrichtung

■ Gebläse (sofern vorhanden)

■ Ablageeinrichtung (sofern vorhanden)

Werkstätten, die im Rahmen der Pflanzenschutzgerätekontrolle anerkannt sind, sind auch zum Prüfen von Granulatstreuern berechtigt. Damit eine Prüfung reibungslos abläuft, sollte die Maschine optimal vorbereitet sein. Hierzu zählt in erster Linie eine sorgfältige Reinigung. Sofern sich in oder an der Maschine noch Reste von Pflanzenschutzmitteln befinden, muss der Kontrolleur die Prüfung abbrechen und verschieben.

Insbesondere bei Düngerstreuern gilt es zu berücksichtigen, dass Streuer ohne dicht schließende Abdeckplane die Prüfmerkmale nicht erfüllen können. Sofern der Streuer nur geringe Mängel aufweist und diese keinen Einfluss auf die Verteilgenauigkeit haben, kann trotzdem eine Plakette vergeben werden. Allerdings muss der Landwirt mit Unterschrift bestätigen, diese Mängel umgehend zu beheben. Da es sich bei der amtlichen Überprüfung weitestgehend um eine reine Sicht- und Funktionskontrolle handelt, gibt eine bestandene Prüfung leider keine Sicherheit für eine gleichmäßige Verteilung. Daher sind freiwillige Querverteilungsmessungen empfehlenswert und helfen bei der weiteren Optimierung von Verteilgenauigkeit und Umweltschutz. Die neue Prüfpflicht wird zwar für den Landwirt im ersten Moment zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 100 Euro je Prüfung verursachen, aber am Ende durch eine verbesserte Verteilqualität zu einer höheren Wirtschaftlichkeit führen.


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