Aktualisierte Richtlinie zur Schutzausrüstung

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Richtlinie „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ überarbeitet. Wie das Bundesamt dazu erläuterte, wurden in die nun geltende Fassung neue und geänderte Normen aufgenommen. Zudem seien zwischenzeitlich veröffentlichte Fachmeldungen zu zertifizierter Arbeitskleidung, Ärmelschürzen sowie zur Expositionsminderung von Traktorkabinen aufgegriffen worden.

Mit der Richtlinie werde Klarheit im Hinblick auf die Eignung von Produkten für die persönliche Schutzausrüstung (PSA) geschaffen und damit deren Verfügbarkeit auf dem Markt unterstützt. Eine Liste solcher Erzeugnisse aus dem Bereich Arbeitskleidung, Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) sind nun in der BVL-Datensammlung für persönliche Schutzausrüstung (PSA) gelistet.

Eigenen Angaben zufolge legt das Bundesamt mit der „Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung (PSA) im Pflanzenschutz“ die Anforderungen an die PSA fest. Schutzausrüstungen, die der Richtlinie entsprechen würden, seien grundsätzlich für den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und bei Nachfolgearbeiten geeignet. Die aktualisierte Richtlinie kann auf der Homepage des Bundesamtes heruntergeladen werden.


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