Mit 66 Jahren…?

Finanzamt darf Altersgrenze bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern nicht eigenmächtig festlegen

Im Jahr 2008 legte die Finanzverwaltung fest, dass für die Berechnung von Pensionszusagen bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern von einem Mindestpensionsalter von 66 bzw. 67 Jahren auszugehen ist. Bei vielen GmbHs mussten die ...

 

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