Steuerfalle für Landwirte droht

Ab 1. Juli müssen Landwirte 19 Prozent Mehrwertsteuer auf den Verkauf gebrauchter Maschinen abführen – Parallel bleibt der umstrittene Pauschalsatz bei 7,8 Prozent

Pauschalsatz 2026: Steuerfalle für Landwirte droht

Die entscheidende Veränderung betrifft den Verkauf von landwirtschaftlichen Geräten wie Traktoren oder Mähdreschern.

Ab dem 1. Juli 2026 müssen Landwirte beim Verkauf gebrauchter Maschinen die volle Mehrwertsteuer von 19 Prozent abführen. Damit endet eine bislang wichtige steuerliche Entlastung und die Finanzplanung vieler Betriebe verändert sich grundlegend.

Zu Jahresbeginn stehen Landwirte vor zwei steuerlichen Themen. Der umstrittene Pauschalsatz von 7,8 Prozent bleibt zunächst bestehen. Deutlich gravierender ist jedoch die neue Regelung für Maschinenverkäufe. Traktoren, Mähdrescher und andere landwirtschaftliche Geräte unterliegen künftig nicht mehr der Pauschalbesteuerung nach § 24 UStG, sondern vollständig dem Regelsteuersatz.

Grundlage ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs, Aktenzeichen V R 3/21. Demnach gelten Maschinenverkäufe nicht als Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Das Bundesfinanzministerium setzte diese Entscheidung im November 2025 um. Damit entfällt für pauschalierende Betriebe die Möglichkeit, die Mehrwertsteuer im Betrieb zu behalten. Sie muss vollständig an das Finanzamt abgeführt werden.

Bis zum 30. Juni 2026 gilt eine Übergangsfrist. Verkäufe, die bis dahin abgeschlossen werden, können unter Berufung auf frühere Verwaltungsanweisungen möglicherweise noch pauschal besteuert werden. Ab dem 1. Juli ist dies ausgeschlossen. Branchenvertreter warnen vor erheblichen Liquiditätsproblemen, insbesondere für kleine und mittlere Betriebe. Der Wiederverkaufswert von Maschinen ist häufig entscheidend für die Finanzierung von Ersatzinvestitionen.

Parallel bleibt der Pauschalsatz selbst umstritten. Der Bundesrechnungshof hält die weiterhin geltenden 7,8 Prozent für zu hoch. Nach seinen Berechnungen müsste der Satz bei rund 6,1 Prozent liegen. Die Differenz wird als unzulässige Subvention bewertet und könnte jährlich Kosten von über 90 Millionen Euro verursachen. Kritiker rechnen mit einer Prüfung durch die EU-Kommission.

Steuerexperten raten Betrieben zu genauer Planung. Verkäufe sollten frühzeitig geprüft, Rechnungen korrekt ausgestellt und Inzahlungnahmen steuerlich berücksichtigt werden. Der 1. Juli 2026 markiert damit einen klaren Einschnitt für den Handel mit gebrauchten Landmaschinen.


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