Alteigentümer werten Rückkehr als Erfolgsgeschichte

AfA-Vorsitzender Kühne verweist auf rund 1.000 wieder eingerichtete land- und forstwirtschaftliche Betriebe in Ostdeutschland – Außerlandwirtschaftliche Investoren beeinträchtigen Entwicklung der Betriebe – Forderung nach Vorkaufsrecht für Alteigentümer

Ostdeutschland: Alteigentümer werten Rückkehr als Erfolgsgeschichte

Rund 1.000 „Alteigentümer“ betreiben in Ostdeutschland erfolgreich Landwirtschaft.

Eine positive Bilanz des Engagements der Alteigentümer, die nach der Wiedervereinigung Betriebe in Ostdeutschland aufgebaut haben, zieht der Vorsitzende der Arbeitsgemeinsaft für Agrarfragen (AfA), Dr. Eberhardt Kühne. Den allermeisten der rund 1.000 Rückkehrer sei es gelungen, ihre Unternehmen „langsam, aber stetig zu entwickeln“, sagt Kühne im Interview mit dem Pressedienst Agra-Europe.

Entstanden seien dabei nicht nur wettbewerbsfähige land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Darüber hinaus hätten viele Alteigentümerfamilien in ihren Dörfern „wirklich was auf die Beine gestellt, teils gegen erhebliche Widerstände“. Kühne bedauert zugleich, dass aufgrund der im Einigungsvertrag und danach geschaffenen Rahmenbedingungen zu wenige die Möglichkeit gehabt hätten, zurückzukehren. Hier seien Chancen für die ländlichen Räume vergeben worden.

Den Einstieg von außerlandwirtschaftlichen Investoren in die ostdeutsche Landwirtschaft beurteilt der Rechtsanwalt zwiespältig. Auf der einen Seite müsse es auch Nichtlandwirten möglich sein, einen landwirtschaftlichen Betrieb zu erwerben. Auf der anderen Seite bedauere er, „wenn Bodenreformflächen verkauft werden und Alteigentümer bei diesen Preisen nicht mithalten können oder von den Verkäufen aus der Presse erfahren.“ Eine Lösung sieht der AfA-Vorsitzende in einem gesetzlichen Vorkaufsrecht für Alteigentümer bei solchen Flächenverkäufen. Die Notwendigkeit einer weitergehenden Regulierung des landwirtschaftlichen Bodenrechts besteht aus seiner Sicht hingegen nicht.

„Fiskalund agrarpolitisch unverantwortlich“

Als „fiskal- und agrarpolitisch unverantwortlich“ kritisiert Kühne die vorgesehene unentgeltliche Übertragung von weiteren 20.000 ha aus dem Bestand der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) an Naturschutzorganisationen. Er spricht sich dafür aus, diese Flächen stattdessen zu privatisieren und mit einer Verpflichtung zum Vertragsnaturschutz zu belegen.

Der BVVG bescheinigt der AfA-Vorsitzende die Bereitschaft, in praktischen Fragen der Umsetzung des Ausgleichsleistungsgesetzes mit den Betroffenen zu Lösungen zu kommen. Deren Beratung in rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen bleibe für die AfA weiterhin eine wichtige Aufgabe. Daneben blieben politische Forderungen, für deren Umsetzung man sich einsetze. Dazu zähle eine Streichung der 15-jährigen Bindungsfrist für begünstigt erworbene Flächen.

Schließlich bleibe eine Rehabilitierung der Bodenreformopfer auf der Tagesordnung. Kühne kündigt eine Sonderveröffentlichung zu dem Unrecht an, das während der Bodenreform begangen wurde, sowie dessen unbefriedigende Aufarbeitung nach der Wiedervereinigung.


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