Spielraum der EU bleibt in Deutschland ungenutzt

Özdemirs Entwurf sieht nur erweiterte Futternutzung vor – Polen erlaubt Marktfruchtanbau

Das Bundeslandwirtschaftsministerium lässt den von der EU-Kommission gewährten Spielraum zur Nutzung der Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) weitgehend ungenutzt. Der jetzt vorgelegte Entwurf zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung sieht lediglich die bereits angekündigte Ausnahmeregelung vor, bestimmte Ökologische Vorrangflächen in diesem Jahr zu Futterwecken zu nutzen.

Laut Verordnungsentwurf sollen brachliegende Flächen, die als ÖVF ausgewiesen wurden, nicht erst ab 1. August, sondern bereits ab 1. Juli zur Beweidung freigegeben werden, und zwar nicht nur für Schafe und Ziegen, sondern für alle Tierarten. Zudem soll eine Schnittnutzung für Futterzwecke zulässig sein. Auf Vorrangflächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke soll in diesem Jahr ebenfalls eine Beweidung durch alle Tierarten sowie eine Schnittnutzung erlaubt werden. Nach Ressortangaben belief sich der Umfang dieser Flächen mit Zwischenfruchtanbau im vergangenen Jahr auf 1,06 Mio. Hektar.

Der Verordnungsentwurf war noch vor der Brüsseler Entscheidung zur weitgehenden Freigabe der Ökologischen Vorrangflächen in die Ressortabstimmung gegeben worden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium begründet das mit dem Zeitdruck. Ziel ist, dass der Bundesrat am 8. April über die Vorlage entscheidet. Es wird damit gerechnet, dass im Agrarausschuss der Länderkammer Änderungsanträge gestellt werden.

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özde- mir steht mit seiner Entscheidung, nur die Futternutzung auf Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) genehmigen zu wollen, in der Europäischen Union relativ allein da. Anders als Deutschland – das die von der EU-Kommission in letzter Woche eingeräumte Möglichkeit, zur Ernte 2022 auf Brachflächen „beliebige Kulturen“ auch unter Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Mineraldünger anbauen zu lassen, ablehnt – planen unter anderem Polen und Spanien den Anbau von gängigen Marktfrüchten zu gestatten.


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