Scharfe Abmahnung aus Brüssel

Kommission fordert von Deutschland Umsetzung des EuGH-Urteils

Nitratrichtlinie: Scharfe Abmahnung aus Brüssel

Obwohl diese Technik inzwischen aussortiert ist, sind in Deutschland die Nitratwerte im Grundwasser immer noch zu hoch.

Die EU-Kommission hat Deutschland am 25. Juli in einem Mahnschreiben offiziell dazu aufgefordert, die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie umzusetzen und damit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem vergangenen Jahr nachzukommen. Sollte dies nicht eingehalten werden, drohen der Bundesrepublik Strafzahlungen von bis zu rund 850.000 Euro pro Tag. Die Brüsseler Behörde erklärte, dass die Folgemaßnahmen Deutschlands, gemeint ist unter anderem die Anpassung der Düngeverordnung im Jahr 2017, die vom EuGH festgestellten Mängel nicht hinreichend beseitigt hätten. Bedenken bestünden vor allem bezüglich der Vorschriften zur Begrenzung der Ausbringung von Düngemitteln, zusätzlicher Maßnahmen für verseuchte Gebiete, Sperrzeiten und der Düngung auf stark geneigten landwirtschaftlichen Flächen. Für den Deutschen Bauernverband (DBV) ist die Einleitung der ersten Stufe eines Zweitverfahrens gegen Deutschland unverhältnismäßig und unangemessen. Diese Eskalation seitens der EU-Kommission sei angesichts der laufenden konstruktiven Gespräche zwischen der Bundesregierung, den Ländern und der EU-Kommission über die Nachbesserung der Düngeverordnung unverständlich, kritisierte der DBV in einer ersten Reaktion. Die deutschen Bauern erwarteten von der Politik, dass der jahrelange Streit über das deutsche Düngerecht endlich zu einem Abschluss gebracht werde und die Maßnahmen in der Praxis wirken könnten. Vor allem beanstandet der Bauernverband, dass die Kommission Deutschland zwar Fortschritte bei der Umsetzung des EU-Rechts bescheinige und den weiteren Zeitplan für eine erneute Änderung der Düngeverordnung abstimme, zeitgleich aber die Bundesregierung erneut mit einem Vertragsverletzungsverfahren überziehe. Dieses Vorgehen sei insofern kontraproduktiv, weil hierdurch die Umsetzung des umfangreich geänderten Düngerechts zur Verbesserung des Gewässerschutzes ein weiteres Mal in Frage gestellt werde. Ebenfalls nicht nachvollziehbar ist aus Sicht des DBV die Kleinteiligkeit der Nachforderungen seitens der EU-Kommission. Diese stünden im Widerspruch zu den bisherigen Bekundungen, die Mitgliedstaaten hätten einen breiten Spielraum zur Umsetzung regional angepasster Maßnahmen für Landwirtschaft und Gewässerschutz.


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