Grenzwerte bei Billig-Motorsägen teilweise weit überschritten

Die Deutsche Umwelthilfe präsentiert neue Emissionsmessungen von handgeführten Gartengeräten. Trotz Überschreitung der Schadstoffgrenzwerten um bis zu 640 Prozent ­ bleiben viele Bundesländer untätig, kritisiert der Verein.

Motorgeräte: Grenzwerte bei Billig-Motorsägen teilweise weit überschritten

Die Abgasmessungen hat wieder der TÜV Nord übernommen.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat bei Emissionsmessungen an handgeführten mobilen Gartengeräten zum Teil massive Überschreitungen der europaweit geltenden Abgasgrenzwerte festgestellt. Der von der DUH beauftragte TÜV Nord untersuchte im Jahr 2018 zum fünften Mal das Abgasverhalten dieser Produkte, dieses Mal handelte es sich um zehn Baumarkt-Motorkettensägen der Hersteller bzw. Importeure ISC, Matrix, Hecht Motors, MTD, Atika, Güde, Scheppach und Varo. Die DUH beschaffte die untersuchten Motorkettensägen auf den üblichen Vertriebswegen im Online­handel und in Baumärkten. 

Bei der Hälfte der Geräte wies das Prüfinstitut teilweise erhebliche Überschreitungen des kombinierten Grenzwerts für Kohlenwasserstoffe (HC) und Stickoxide (NOx) nach. Drei der Motorkettensägen verfehlten zusätzlich den Grenzwert für Kohlenmonoxid (CO). Trauriger Spitzenreiter der Emissionsmessung ist das Modell Scheppach CSP 2540: Das Modell überschreitet den Summengrenzwert für HC und NOx um über 640 Prozent. Damit bestehe für die Nutzer, die die Abgase der benzinbetriebenen Sägen direkt einatmen, eine erhebliche Gesundheitsgefährdung. 

Bei drei der geprüften Motorsägen können die Nutzer den Vergaser ohne Begrenzung verstellen. Neben der Gesundheitsgefährdung durch stark erhöhte Schadstoffe im Abgas sind damit noch weitere Sicherheitsrisiken verbunden. Daher sei dies unzulässig, so die DUH. Die DUH informierte die Hersteller der Geräte, den Handel und die für den Vollzug der Abgasvorschriften verantwortlichen Landesbehörden und forderte diese zu sofortigen Maßnahmen auf. Ein Hersteller kündigte bereits an, sein durchgefallenes Gerät zurückzurufen. Die DUH befragt jährlich die zuständigen Länderbehörden zu deren gesetzlichen Verpflichtung, die Einhaltung der Immissionsschutzgesetze bei mobilen Maschinen zu kontrollieren. Bewertet wird nicht nur ob, sondern auch wie konsequent die Behörden dieser Aufgabe tatsächlich nachkommen. Das Ergebnis fällt ernüchternd aus: Nur in Bayern können sich die Bürger auf ein vergleichsweise effektives Tätigwerden der Marktüberwachungsbehörden verlassen, teilt die DUH mit. 

Die DUH hat die neuen Messergebnisse zum Anlass genommen, die Länder, Hersteller und Händler zum Handeln aufzurufen. 


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