Angestellte Familienangehörige zahlen oft unnötig Sozialversicherungsabgaben
Grundsätzlich sind in Deutschland alle Arbeitnehmer verpflichtet, Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen. Doch Tausende mitarbeitende Familienangehörige zahlen zwar Monat für Monat Beiträge in die Renten- und Arbeitslosenversicherung, wenn sie aber Leistungen aus diesen Versicherungen beziehen wollen, kommt oftmals das böse Erwachen.
Bundesweit gibt es etwa 500.000 Klein- und mittelständische Unternehmen, in denen Familienangehörige mit einem regulären Anstellungsvertrag beschäftigt sind. Für viele Betriebe sind diese Angestellten die Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolg. ...
Der Artikel ist leider nur für Premium-Kunden lesbar
Fordern Sie jetzt Ihren kostenlosen Premium-Testzugang an!
Ihre Vorteile:
- Sofortiger Zugriff auf alle Artikel sowie das Archiv
- Topaktuelle Branchen-Nachrichten
- Drucken und Speichern aller Artikel
Sie sind bereits eilbote-Premium-Kunde?
Melden Sie sich jetzt an, lesen Sie diesen und andere geschützte Artikel und genießen Sie Ihre weiteren Premium-Vorteile!
Jetzt einloggen