Angestellte Familienangehörige zahlen oft unnötig Sozialversicherungsabgaben

Grundsätzlich sind in Deutschland alle Arbeitnehmer verpflichtet, Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen. Doch Tausende mitarbeitende Familienangehörige zahlen zwar Monat für Monat Beiträge in die Renten- und Arbeitslosenversicherung, wenn sie aber Leistungen aus diesen Versicherungen beziehen wollen, kommt oftmals das böse Erwachen.

Bundesweit gibt es etwa 500.000 Klein- und mittelständische Unternehmen, in denen Familienangehörige mit einem regulären Anstellungsvertrag beschäftigt sind. Für viele Betriebe sind diese Angestellten die Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolg. ...

 

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