Jetzt amtlich: Bei der Maut gilt „40er Linie“

Maut: Jetzt amtlich: Bei der Maut gilt „40er Linie“

Bis 40 km/h Geschwindigkeit bleiben alle lof-Fahrzeuge mautfrei.

Der vom Verkehrsausschuss des Bundestages gefasste Beschluss, wonach das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) bei der Straßennutzung von land- oder forstwirtschaftlichen (lof) Fahrzeugen vereinfacht werden ...

 

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