Schriftlicher Mietvertrag spart später Ärger
„Das hast du so nicht gesagt“, „Das habe ich gar nicht gewusst“... Wenn Sie dieser Diskussion mit Ihren Mietkunden, von Großmaschinen oder Gartengeräten aus dem Weg gehen wollen, schließen Sie den Mietvertrag schriftlich ab! Was es dabei besonders zu beachten gibt? eilbote-Fachautor Franz-Josef Möffert gibt in dieser und der nächsten Ausgabe des eilboten praxisnahe Tipps für die Vertragsgestaltung
Die Vermietung von Motorgeräten bzw. Maschinen stellt einen eigenen Geschäftsbereich dar. Eine Werkstatt bzw. ein Händler kann sich damit ein weiteres Standbein errichten, falls er die Vor- und Nachteile im Vergleich zum Verkauf entsprechender ...
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