Die Steuererklärungsfrist für beratene land- und forstwirtschaftliche Betriebe soll bis Ende dieses Jahres verlängert werden. Eine entsprechende Regelung wird in die Gesetzesinitiative der Koalition zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen und der zinsfreien Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum 2019 aufgenommen.
Neben den originären Aufgaben seien von den landwirtschaftlichen Buchstellen Anträge auf Corona-Hilfen zu stellen und viele steuerliche sowie betriebswirtschaftliche Fragen zu klären. Die Koalitionsfraktionen hätten sich deshalb dazu entschlossen, diese Situation in ihrer Gesetzesinitiative zu berücksichtigen, so die Abgeordneten. Damit werde die Steuererklärungsfrist für den Veranlagungszeitraum 2019 für beratene land- und forstwirtschaftliche Betriebe vom 31. Juli 2021 auf den 31. Dezember 2021 verlängert.