Für Servicewagen gilt keine 1-Prozent-Regelung

Lohnsteuer: Für Servicewagen gilt keine 1-Prozent-Regelung

PKW speziell für den Gütertransport ausgelegt, fallen nicht unter die 1-Prozent-Regelung für private Nutzung.

Ein Fahrzeug, das aufgrund seiner Beschaffenheit und Einrichtung typischerweise so gut wie ausschließlich nur zur Beförderung von Gütern bestimmt ist, unterliegt in der Regel nicht der sog. 1-Prozent-Regelung für die Privatnutzung des Fahrzeugs.

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