Für Servicewagen gilt keine 1-Prozent-Regelung
Ein Fahrzeug, das aufgrund seiner Beschaffenheit und Einrichtung typischerweise so gut wie ausschließlich nur zur Beförderung von Gütern bestimmt ist, unterliegt in der Regel nicht der sog. 1-Prozent-Regelung für die Privatnutzung des Fahrzeugs.
Im ...
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