Förderung für Agrar-Start-ups

Langfristig und zinsgünstig: Unterstützung für junge Unternehmen, die mit neuen Ideen und Produkten die Landwirtschaft voranbringen sollen

Landwirtschaftliche Rentenbank: Förderung für Agrar-Start-ups

Bis zu 800.000 Euro Kredit können Start-ups bei der Rentenbank beantragen.

Die landwirtschaftliche Rentenbank bietet seit dem 13. Juli auf Initiative des Bundeslandwirtschaftsministeriums im Agrarbereich eine Förderung von Start-ups in der Frühfinanzierungsphase an. Wie der Parlamentarische Staatssekretär vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Hans-Joachim Fuchtel, dazu feststellte, geht vielen Start-ups zu früh die finanzielle Luft aus. Als mögliche Unternehmensfelder nannte Fuchtel autonomes Fahren, die Tiergesundheit, die Düngung und den Pflanzenschutzmitteleinsatz, die Bodenbeschaffenheit sowie die Rückverfolgbarkeit. Der Staatssekretär erhofft sich dabei gerade auch Impulse aus dem nicht-landwirtschaftlichen Bereich. Die Förderung setze in der Frühfinanzierungsphase der Start-ups an, wenn diese am Markt noch keine Rolle spielten. Gerade im Agrarbereich halte die Finanzierungslücke länger an als in anderen Branchen. „Wir brauchen clevere Ideen, um die Landwirtschaft zu modernisieren, zu technisieren, zu digitalisieren und so den Transformationsprozess voranzutreiben“, betonte der Staatssekretär.

Der Sprecher des Vorstands der landwirtschaftlichen Rentenbank, Dr. Horst Reinhardt, erläuterte, dass es sich bei der Förderung um rückzahlbare, langfristige, zinsgünstige Nachrangdarlehen handele. Die Laufzeit der Darlehen könne zwischen zwei und maximal zehn Jahren betragen. Die Kreditsumme beläuft sich laut Reinhardt in der Regel auf 400.000 Euro, bei besonders innovativen Vorhaben auf 800.000 Euro. Die Darlehensauszahlung erfolge in mehreren Tranchen.

Reinhardt wies darauf hin, dass ergänzend zu den Nachrangdarlehen auch die Inanspruchnahme von externen Beratungs-, Schulungs- oder Coaching-Maßnahmen auf Basis von „Innovationsgutscheinen“ gefördert werde. Bis zu 90 Prozent entsprechender Ausgaben könnten den Start-ups gegen Nachweis erstattet werden.

Die Entscheidung über die Vergabe eines Förderdarlehens liegt laut Reinhardt bei der Rentenbank und dem Bundeslandwirtschaftsministerium. Zudem werde gerade ein Expertenbeirat gebildet. Dieser werde Förderempfehlungen abgeben, die natürlich auch berücksichtigt würden, so der Vorstandssprecher. Die Förderwürdigkeit eines Start-ups richte sich nach der Aussicht auf dessen wirtschaftlichen Erfolg sowie den Innovationsgrad des Produkts. Borris Förster vom Consultingunternehmen Eccelerate, der dem Beirat angehören wird, erklärte, dass mit dem Förderprogramm eine Übergangsphase adressiert werde, bei der es darum gehe, Produkte aus der Forschung und Entwicklung in die Marktphase zu bringen. Das Programm sei ein wichtiger Anfang. Laut Förster braucht es in Deutschland mehr Wagniskapital, damit mehr Ideen in die Praxis überführt werden. Laut Angaben von Nikola Steinbock, für das Fördergeschäft und Treasury der Rentenbank zuständiger Bereichsvorstand, sollen für das Förderprogramm in den ersten zwei Jahren die planerische Hälfte des Bilanzgewinns der Rentenbank zur Verfügung stehen, nämlich jährlich acht Mio. Euro. Ein Zielvolumen bestehe nicht. „Wir wollen lernen“, sagte Steinbock. Die Finanzierung des Programms basiere auf dem Zweckvermögen der Rentenbank, das bei 170 Mio. Euro liege. Wenn im Rahmen des Programms Geld verlorengehe, sei dies das Risiko der Rentenbank, so das Vorstandsmitglied. Das Zweckvermögen sei die Absicherung.


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