Landbautechnikverband :
Betriebsstilllegung im zweiten Lockdown vermeiden
Was ist erlaubt? Was ist verboten? Der Verband gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen

© Gruber
Die rechtlichen Grundsätze für den zweiten Lockdown im Landmaschinenhandel sind bundesweit einheitlich, im Detail können sich die Regelungen unterscheiden.
Der zweite Lockdown ist da und mit ihm abermals die Fragen der Händler und Handwerker aus der LandBauTechnik-Branche: Was ist seit dem 16. Dezember noch erlaubt? Wie kann man möglichen Betriebsstilllegungen der lokalen Behörden entgegentreten? Wie ...
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