Shopbereich im Landmaschinenbetrieb für Privatkunden geschlossen halten

Landmaschinenhändler sind durch behördliche Auflagen in der Coronakrise aufgefordert, im Ladengeschäft ihre Kunden in gewerbliche Kunden, wie z.B. Landwirte, und Privatkunden zu trennen.

Für Privatkunden gilt die Ladenschließungsregel wie Stand Freitag letzter Woche für andere Einzelhandelsgeschäfte auch. Landwirte dürfen aber weiter den Laden betreten, um z.B. Ersatzteile und Kleinteile zu kaufen. Der LandBauTechnik Bundesverband empfiehlt, durch außen angebrachte Hinweise und eine Wegelenkung im Shop, bzw. Abhängen von Waren, diese Regelung zu befolgen. In der Werkstatt reparierte Geräte dürfen aber weiter an Privatkunden ausgeliefert werden. Aktuelle Infos auch unter <link http: www.landbautechnik.de>www.landbautechnik.de.


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