Maßnahmenpaket wird verlängert

Bundeskabinett beschließt verlängerten Bezugszeitraum bis zu 24 Monaten

Bisher galten viele Regelungen zum Kurzarbeitergeld bis Ende dieses Jahres befristet. Um verlässliche Rahmenbedingungen für Beschäftigte und Arbeitgeber und Voraussetzungen für einen stabilen Arbeitsmarkt auch im Jahr 2021 zu schaffen, hat das Bundeskabinett nun eine Erweiterung der Maßnahmen beschlossen. Dazu gehört unter anderem, dass Arbeitnehmer insgesamt bis zu 24 Monate Kurzarbeitergeld beziehen können, zuvor war dies nur für zwölf Monate vorgesehen. Die Regelung gilt für alle Unternehmen, die spätestens bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit anmelden; längstens wird dies jedoch bis zum 31. Dezember 2021 gewährt.

Weitergeführt werden auch der erleichterte Zugang zur Kurzarbeit sowie die während der Corona-Krise beschlossene Aufstockung des Kurzarbeitergeldes in zwei Stufen (auf 70 bzw. 77 Prozent ab dem vierten Monat und 80 bzw. 87 Prozent ab dem siebten Monat für Personen ohne bzw. mit Kindern.)


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