Bundesrat billigt Verbesserungen

Die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Kurzarbeiter werden ausgedehnt. Der Bundesrat hat dem sogenannten Sozialschutz-Paket II zugestimmt, das der Bundestag zuvor beschlossen hatte. Danach dürfen rückwirkend zum 1. Mai dieses Jahres Kurzarbeiter in allen Berufen bis zur vollen Höhe ihres bisherigen Monatseinkommens hinzuverdienen. Die bisherige Beschränkung auf systemrelevante Berufe - etwa in der Land- und Ernährungswirtschaft – wird aufgehoben.

Die Regelungen gelten bis Jahresende. Gleichzeitig wird das Kurzarbeitergeld erhöht. Für diejenigen, die Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, steigt der Betrag ab dem vierten Monat auf 70 Prozent, für Haushalte mit Kindern auf 77 Prozent. Ab dem siebten Monat erhöht sich das Kurzarbeitergeld auf 80 Prozent, für Haushalte mit Kindern auf 87 Prozent. Die Anhebung ist ebenfalls bis Ende 2020 befristet.


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