Einschreiben mit Rückschein reicht nicht

Immer wieder problematisch: Der Zugang der Kündigung bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht, Klaus-Dieter Franzen, gibt Tipps für die Praxis.

Kündigung: Einschreiben mit Rückschein reicht nicht

Ein Brief reicht als Kündigung – selbst als Einschreiben – nicht aus.

Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses weist einige formale Fallstricke auf. So muss etwa der Arbeitgeber den Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer nachweisen. Gelingt ihm das nicht, kann die von ihm ausgesprochene Kündigung bereits aus diesem ...

 

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