Drei Monate „Schonzeit“

Befristeter Steuernachlass für Benzin und Diesel

Der auf drei Monate befristete Steuernachlass auf fossile Kraftstoffe soll zum 1. Juni 2022 kommen. Das sieht ein Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium zur dazu notwendigen Änderung des Energiesteuergesetzes (EnStG) vor. Der Tankrabatt ist Teil des „Entlastungspakets 2022“, auf das sich die Spitzen der Ampelkoalition Ende März geeinigt hatten.

Die geplante Steuersenkung auf das nach EU-Recht zulässige Mindestniveau würde Benzin um 29,55 Ct und Diesel um rund 14,04 Ct pro Liter billiger machen. Eine weitere Entlastung entsteht durch die dann ebenfalls verringerte Mehrwertsteuer, da diese auf den Warenpreis und die Energiesteuer erhoben wird.

Der Land- und Forstwirtschaft soll laut dem Referentenentwurf die bisher gültige Steuerentlastung von 21,48 Ct/l gemäß § 57 EnStG erhalten bleiben und für den dreimonatigen Bezugszeitraum auf den neuen Steuersatz auf Diesel von 33 Ct/l angewendet werden. Der Steueranteil pro Liter beträgt damit rund 11,5 Ct. Das Finanzressort beziffert den Steuerausfall für den Bundeshaushalt durch die dreimonatige Entlastung auf insgesamt rund 3,15 Mrd. Euro.


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