Landhandel fordert „Liefertreue“

Wegen weiter steigender Getreidepreise versuchen Landwirte, sich ihrer Kontraktverpflichtungen zu entziehen

Maßgebliche Voraussetzung für einen funktionierenden Agrarhandel ist die Einhaltung von Verträgen in der gesamten Wertschöpfungskette. Darauf hat der Verband „Der Agrarhandel“ jetzt aus aktuellem Anlass hingewiesen und die Landwirte zur „Liefertreue“ gemahnt. Gestiegene Energie- und Transportkosten infolge des Ukraine-Krieges träfen nämlich alle Marktbeteiligten gleichermaßen. Die gesamte Wertschöpfungskette von Landwirtschaft, Erfassungshandel, Mühlen, Exportwirtschaft bis hin zum Lebensmitteleinzelhandel verlasse sich auf die gegenseitige Liefertreue, stellte der Verband klar.

Vertrauensverhältnis in Gefahr

Der Vereinigung zufolge wurden in der laufenden Kampagne aufgrund der attraktiven Preise teilweise mehr als 50 Prozent der Ernte 2022 vorkontrahiert. Wenn die Landwirtschaft aber unter dem Vorwand „höhere Gewalt“ oder „gestörte Geschäftsgrundlage“ nun versuche, sich der Kontraktverpflichtung zu entziehen, würde das über Jahre gewachsene Vertrauensverhältnis zwischen der Branche und dem Erfassungshandel gestört.

„Der Agrarhandel“ betonte, dass es kein Recht einer Vertragspartei auf ein gewinnbringendes Geschäft gebe. Es könne eben auch dazu kommen, dass ein im Nachhinein verlustreicher Vertrag erfüllt werden müsse. Dies könne sowohl die Landwirtschaft als auch den Erfassungshandel treffen. Das einseitige Abweichen oder die Nichterfüllung von Verträgen führe in der Regel zur Schadenersatzpflicht.

Wie der Verband außerdem erklärte, sichert der Erfassungshandel seine Einkaufspositionen an den Börsen ab. Aufgrund der großen Preissprünge seien dabei Nachschüsse „in einem nie dagewesenen Ausmaß“ angefallen. Wenn die mit der Börsenposition zusammenhängenden Einkäufe von Agrarprodukten nun ausfallen würden, entstünde ein erheblicher finanzieller Schaden, der auszugleichen sei.


Weitere Artikel zum Thema

weitere aktuelle Meldungen lesen