Frist verlängert

Wiederzulassungs-Gutachten erst nach 18 Monaten nötig

Seit dem 1. August gilt ein Fahrzeug erst nach 18 Monaten als endgültig aus dem Verkehr gezogen, bislang waren es zwölf Monate. Darauf weist die TÜV Nord Straßenverkehr GmbH hin. Betroffen sind alle Fahrzeuge, die seit dem 1. August 1999 ...

 

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