Vereinfachungen für Wind und Solar

Beschleunigungsgebiete sollen den Ausbau der Erneuerbaren ankurbeln

Die Bundesregierung hat erste Maßnahmen aus der „Wachstumsinitiative“ auf den Weg gebracht, auf die sich die Ampelkoalitionäre vergangene Woche geeinigt hatten. Es gab vom Kabinett unter anderem grünes Licht für den Entwurf eines Gesetzes, mit dem der Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigt und vereinfacht werden soll. Umgesetzt wird damit die Brüsseler Novelle zur erneuerbaren Energien-Richtlinie (RED III) im Bereich Windenergie an Land und Solarenergie. „Die Regelungen ergänzen die vielen Beschleunigungsschritte, die wir schon gemacht haben, und werden den so wichtigen Ausbau der Erneuerbaren zusätzlich beschleunigen“, kommentierte Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck den Kabinettsbeschluss.

Kernstück des Gesetzentwurfs ist die Ausweisung sogenannter Beschleunigungsgebiete, die im Baugesetzbuch und im Raumordnungsgesetz geregelt werden. In diesen Gebieten sollen die Verfahren verschlankt und es dadurch leichter werden, neue Windkraftwerke, Solaranlagen und Speicher zu errichten. Vorgesehen ist auch, im Raumordnungsgesetz Mehrfachnutzungen von Flächen mit beispielsweise Agri-Photovoltaik zu ermöglichen.

Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) mitteilt, soll dadurch die Flächenkonkurrenz zwischen der Landwirtschaft und den erneuerbaren Energien entschärft werden. Die parlamentarische Staatssekretärin im BMEL, Claudia Müller, betonte, dass Agrarflächen vor allem für die Lebensmittelerzeugung gebraucht werden. „Gleichzeitig hat der Ausbau der erneuerbaren Energien eine hohe Priorität“, so die Grünen-Politiker. Mit der Regelung sei nun ein „kluger Ausgleich“ geschaffen worden.

Laut der im letzten Jahr überarbeiteten europäischen RED III muss der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch der EU auf mindestens 42,5 Prozent bis zum Jahr 2030 gesteigert werden.


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